Crémant d'Alsace
Diese AOC wurde durch die Anordnung vom 24. August 1976 eingeführt, verändert durch die Anordnung vom 20. Februar 2002. Crémant d'Alsace ist das weißer oder rosa Perlwein, der durch die zweite Gärung in der Flasche hergestellt wird. Die Herstellung von dieser Weinsorte unterliegt den restriktiven Vorschriften: Weine müssen aus den handgesammelten Trauben hergestellt werden. Der Name dieser AOC dürfen nur Weine aus folgenden Stämmen beanspruchen: Riesling, Auxerrois, Chardonnay und Pinots ( Blancs, Gris und Noirs) – Das Erntedatum AOC Crémant d'Alsace geht das Datum AOC Crémant d'Alsace ein paar Tage voran. Die Ernte müssen mindestens 145 g/L Zucker beinhalten, also 8,5% Alkohol. Diese AOC hat seit ihrer Entstehung viel Erfolg. Jetzt machen18% von allen elsässischen Weinen aus.